Herzliche Einladung zur Gemeindeversammlung zur Kirchenwahl 2024

 

Montag, 13. November 

18.00 Uhr im Gemeindehaus Werther

 

Kirchenwahl 2024

Die evangelische Kirche ist von unten nach oben strukturiert. Die Basis ist die Gemeinde vor Ort. Alle vier Jahre sind die Gemeindeglieder zur Kirchenwahl gerufen. Dabei muss leider einschränkend gesagt werden, dass nur gewählt werden kann, wenn auch mehr Kandidat/inn/en zur Wahl stehen als Plätze zu vergeben sind.
Bei der Kirchenwahl wird dann die Gemeindeleitung, die in Westfalen Presbyterium heißt, gewählt. Neben den Presbyterinnen und Presbytern gehören auch die gewählten Pfarrer/inn/en dem Presbyterium an.
Das Presbyterium wählt die Kreissynode. Diese wählt den Superintendenten, der ihr vorsteht. Das ist im Kirchenkreis Halle Pfarrer Dr. Andrè Heinrich.
Außerdem wählt die Kreissynode die Synode der westfälischen Landeskirche. Diese wählt eine/n Präses, der bzw. die ihr vorsitzt. Das ist zur Zeit Pfarrerin Annette Kurschus.
Alle volljährigen Gemeindeglieder bis 75 Jahre können für das Presbyteramt in unserer Gemeinde kandidieren, alle 14 Plätze stehen jeweils zur Wahl.
Das Presbyterium vertritt die Gemeinde im rechtlichen Sinne, trägt also Verantwortung für den Haushalt und ist auch Arbeitgeber der bei der Gemeinde angestellten Mitarbeitenden. Darüber hinaus bestimmt es den Kurs der Gemeinde vor Ort, setzt Schwerpunkte und Akzente der Gemeindearbeit. Gerade in einer auch die Kirche bewegten Zeit sind Entscheidungen von großer Reichweite zu treffen. Vielerlei Gaben, Fähigkeiten und Kompetenzen sind gefragt – ob im Bereich von Pädagogik, Kreativität und Fantasie, inhaltlichen Grundsatzfragen, Organisationsentwicklung, Bauwesen oder Finanzen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Bei einer Gemeindeversammlung stellt das Presbyterium vor, was es gegenwärtig umtreibt und was für die Gemeinde in den kommenden Jahren anstehen wird. Könnte das für Sie interessant sein oder kennen Sie andere, die Sie ansprechen möchten?
Noch bis zum 5. Dezember können dann Wahlvorschläge abgegeben werden. Diese müssen jeweils von fünf wahlberechtigten Gemeindegliedern unterschrieben sein. Die Wahlen sind für den 18. Februar 2024 angesetzt. Aber selbstverständlich können bei der Gemeindeversammlung auch alle anderen Fragen um um die Kirchengemeinde angesprochen werden.