Friedhof

Die Ev. –Luth. Kirchengemeinde ist Trägerin des Friedhofes in Werther.
Der Friedhof ist bestimmt zur Bestattung aller Personen, die bei ihrem Tod ihren Wohnsitz im Bereich der Stadt Werther hatten oder ein Recht auf Bestattung in einer besonderen Grabstätte besaßen.

Der Friedhof wurde im 19. Jahrhundert in seiner jetzigen Form gegründet und später mehrfach erweitert. Er umfasst heute eine Größe von ca. 35.000 qm.

Die Ruhezeit nach einer Bestattung beträgt 30 Jahre sowohl für Erdbestattungen wie auch für Urnenbestattungen.
Im Laufe der Zeit haben sich die Grabstättengrößen geändert. Daher hat das Presbyterium im Mai 2007 eine Sanierung des Friedhofes beschlossen, um somit den geltenden Gesetzen Rechnung zu tragen. (s. Friedhofssatzung)
Diese Sanierung beinhaltet, dass die Maße eines Erdgrabes die Größe von 1,25 m x 2,50 m aufweisen müssen.

Auf dem Friedhof gibt es unterschiedliche Grabarten:

Reihengrabstätten werden zum Zeitpunkt der Bestattung vergeben.

Wahlgrabstätten sind Grabstätten, die besonders angelegt und einzeln oder durch weitere Beisetzungen, z.B. für einen Ehepartner, genutzt werden. Die Nutzungsrechte können auf Antrag des Nutungsberechtigten entsprechend verlängert werden.
Beide Grabarten gibt es jeweils für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen und sie werden von den Nutzungsberechtigten während der Nutzungszeit individuell gestaltet und gepflegt.

Reihengemeinschaftsgrabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen sind in einem einheitlich gestalteten Grabfeld zusammengefasst. Jedes Gemeinschaftsgrab erhält eine einheitlich gefertigte Grabplatte mit den Lebensdaten des Verstorbenen.
Gemeinschaftsgräber werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Die Kosten für Grab, Grabplatte und Pflege sind bereits mit dem Erwerb für die ganze Nutzungszeit abgegolten.

Kein Mensch muss anonym bestattet werden, auch wenn es niemanden gibt, der das Grab pflegen kann oder will. Deshalb werden Reihengemeinschaftsgräber als Alternative zu anonymen Bestattungen angeboten. Sie erfordern keine Pflege, bieten aber einen auffindbaren, würdigen Ort, um zu trauern oder an einen Verstorbenen zu denken.

Gebühren s. Friedhofsgebührensatzung
Für den Friedhof gibt es eine Gebührensatzung. In dieser Satzung sind in § 4 die Gebühren für die Bestattungen, den Erwerb der Nutzungsrechte und sonstige Gebühren aufgeführt.

Gestaltung der Grabstätten
Grabmale und Bepflanzungen müssen sich in das Gesamtbild des Friedhofs einordnen. Dazu Näheres in der Grabmal- und Bepflanzungssatzung.

Bei allen Fragen zum Thema „Friedhof“ wenden Sie sich bitte
an die Friedhofsverwaltung:
Frau Struck
Alte Bielefelder Str. 21, 33824 Werther
Telefon: 05203/7151
Öffnungszeiten Gemeindebüro:
Montag + Mittwoch und Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 15.00 bis 18.00 Uhr

oder an den Friedhofsgärtner
Herrn Uwe Kleemann
Telefon: 05203/3625

 

Friedhofsbroschüre 2021

Friedhofsgebührensatzung 2020

Verlängerung der Friedhofssatzung vom 5.10.2020 um ein Jahr

Friedhofssatzung 2017

Grab- und Bepflanzungssatzung 2010

Aktuelles

Konzeption 2016

Die aktuelle Version der Konzeption finden Sie hier.